Sylvia Stolz Trial

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From: Günter Deckert guenter.deckert@gmx.de
Sent: Tuesday, 20 November 2007 5:09 AM

 

Report in English

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Dr. Siepmann, München:

 

"Wer vor Gericht zieht und zur See fährt, braucht Gottes Hilfe.
Wer in einen politischen Prozeß hineingerät, dem kann auch Gott nicht helfen."


“He who goes to Court or to sea needs God’s help, 

but not even God can help someone caught up in a political showtrial.”

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Tag 1 des Holo...-/Shoah-Prozesses gegen Rechtsanwältin (RAin) Sylvia Stolz am 15. November vor dem Landgericht (LG) Mannheim, 4. Strafkammer (StK), Vorsitzender Richter Glenz (1); Beisitzer Dr. Bock und Lindenthal; Schöffen Askani und Haaß; Mit Ausnahme eines Beisitzers alle über 50 Jahre; der Kammervorsitzende Glenz könnte auf die 60 zugehen.

Offizieller Beginn 9Uhr; tatsächlicher Beginn 9.52Uhr – Das aus den Prozessen gegen EZü und GRu bekannte  Kontrollverfahren. – Polizei mit etwa 15 Uniformierten vertreten. - Großer Andrang, Saal voll besetzt. – Medieninteresse schwächer als bei EZü und GRu – 2 Fotografen, 1 Kameramann, 8 Journalisten, darunter, mit Gerichtszeichner, V. Zastrow von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der Mannheimer Morgen (MM) – Schreiber Mack, der „Gorilla“ von BILD Rhein-Neckar, die blonde Mitdreißigerin von dpa (Deutsche Presse-Agentur), der aus den anderen Verfahren bekannte taz-Hetzer (taz = Tageszeitung, Berlin, linksradikal /KPlastig), 1 Vertreter der Zeitung (Zt.) „Die Rheinpfalz“ / Ludwigshafen.

Im Saal 1 Gerichtsdiener sowie 4 Polizisten; alle bewaffnet. – Keine bekannten Gesichter der Politischen Polizei („staschu“ = Staatsschutz; in der Ex-SBZ/DDR hieß diese Abteilung Staatssicherheit, Abkürzung „stasi“ / „Stasi“).

Unter den Zuhörern auch Lady Michel R. und Peter R. (www.jailingopinions.com) aus England, Claude V. aus Frankreich, Dr. Rigolf H., Herausgeber (Hrsg.) des „Der Reichsboten“, Joachim Sch.“; auch die Reichshausptstadt Berlin war wieder mit einer großen Abordnung vertreten. 

Frau RAin Stolz, die von Horst Mahler (HMa) begleitet wurde, wird von RA Ludwig Bock verteidigt. Ihm hat das Gericht gegen den Willen von Frau Stolz einen weiteren Pflichtverteidiger, eine Rechtsanwältin, Anfang / Mitte 30, zur Seite gestellt. – Diese Maßnahme ist bereits aus dem Zündel-Prozeß bekannt. Das Gericht will somit sicher stellen, daß der Prozeß nicht unterbrochen werden muß, wenn Verteidiger Bock ausfällt.

Auf der Gegenseite „im Ring“ Staatsanwalt (StA) Andreas Grossmann, unterstützt von Oberstaatsanwalt (OStA) Seiler.

Der stark verspätete Beginn wird mit keinem Wort erwähnt und schon gar nicht begründet. – Zu Beginn bereits eine Verfahrensfrage zur Rolle von Horst Mahler. Sein Antrag auf Beistand über RA Wingerter wird abgelehnt; er darf aber als Zuhörer im Raum bleiben. Da HMa, der kurz in den Zeugenstand gerufen wurde, öffentlich die Absicht bekundete, Sylvia Stolz zu heiraten, kann er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, muß also nicht gegen Sylvia Stolz aussagen.

Danach wechseln sich Grossmann und Seiler im Verlesen der Anklageschrift ab. Die Anklagepunkte beziehen sich auf den Prozeß gegen EZü, nicht nur in Bezug auf Beweisanträge wie Prozeßstrategie, sondern auch auf Aussagen in der Beschwerde ans Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wegen Ausschlusses aus dem Zündel-Verfahren – es werden daraus 5 Seiten angeführt - sowie Stellungnahmen in einem Prozeß vor dem Amtsgericht (AG) Potsdam. – Die Anklageschrift kann sicherlich bei Frau Stolz gegen Kostenersatz angefordert werden.

Es geht also vorrangig um Verfahrensvereitelung (EZü-Prozeß), Beleidigung von Organen der „brddr“, des „Andenkens Verstorbener“, hier Juden; um Volksverhetzung (§ 130 StGB = Strafgesetzbuch)

Neben einer Bestrafung ist auch ein BERUFSVERBOT Ziel der Anklage der Staatsanwaltschaft als „Sprecher / Vertreter des States „brddr“ ....

Der Vorsitzende erklärt dann, daß die Anklage mittels Kammerbeschluß zum Hauptverfahren zugelassen wurde.

Jetzt meldet sich RA Bock zu Wort und stellt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Karlsruhe zur Klärung der grundsätzlichen Frage, ob der § 130 nicht verfassungswidrig ist und mit Art.(ikel) 5, 1 GG (= Grundgesetz – gilt als Verfassung der „brddr“, obwohl der Volkssouverän darüber NIE abgestimmt hat).überhaupt vereinbar ist. Bocks Begründung, die sich ua. auch auf die Stellungnahme des ehemaligen Kammervorsitzenden am LG Hamburg, Dr. G. Bertram, bezieht (NJW = Neue Juristische Wochenzeitung,  21 / 2005) , bezieht, ist sehr klar und deutlich.

Nebenbei: Dr. Bertram hat auch die jüngste Entscheidung des obersten spanischen Gerichtshofes in Sachen Holo... / Shoa und MEINUNGSFREIHEIT öffentlich begrüßt. In den 90er Jahren, zur Zeit meiner Prozesse, äußerte er solche „Bedenken“ noch nicht. – StA Grossmann sieht keinen Grund, der Anregung zuzustimmen; die vom Gericht eingesetzte Pflichtanwältin gibt keine Stellungnahme ab.

Um 10.35Uhr kommt es zur ersten Unterbrechung / Pause, da sich die Kammer zur Beratung zurückzieht – Die Pause nutzt die Hälfte der Medienvertreter zum „Abgang“, darunter die dpa-Blondine sowie der BILD-„Gorilla“. – Es soll um 13Uhr weitergehen.  

Der Beschluß fällt erwartungsgemäß aus; die Kammer hatte wohl damit gerechnet. NEIN! Das Verfahren wird nicht ausgesetzt, das BVerfG wird nicht angerufen, die Kammer habe die Frage eingehend geprüft! Zweifel an der Rechtsgültigkeit reichten zu einem solchen Schritt nicht aus.

Das Wort für die Einlassung, d.h. Stellungnahme zur SACHE, hat jetzt Sylvia Stolz. Es ist 13.13Uhr. – Die Anklageschrift sei eine Anklage gegen die Organe der „OMF“, ein Besatzungskonstrukt (Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft); ein Begriff von Prof. (jur.) Carlo Schmid, SPD, aus dem Jahr 1948, Mitglied des damaligen „Parlamentarischen Rates. Sie habe daher nicht vor, ausführlich auf die angeführten Punkte, die im großen und ganzen zutreffend seien, einzugehen. Sie habe nur ihre Aufgabe und Pflicht als Verteidigerin ernst genommen, nämlich ihrem Mandanten zu helfen. Sie weist ausführlich auf die Vorgehensweise der Meinerzhagen-Kammer hin. Auch dieser Kammer gehe es nicht um die geschichtliche Wahrheit. Auch dieses Verfahren sei ein Scheinverfahren. Das habe sich sowohl im Prozeß gegen Zündel als auch gegen Rudolf bestätigt. Beweisanträge würden auch hier nach dem stets gleichen Ritual, d.h. „gehören nicht zur Sache, verfahrensfremd, für das Verfahren ohne Bedeutung“ abgelehnt. Das Urteil stehe bereits fest. Sie wolle in ihrer Einlassung vier Bereiche ansprechen: 1) Deutschland steht seit dem Ende des WK unter Fremdherrschaft (OMF) 2) Es handle sich um eine jüdische Fremdherrschaft nach den „Gesetzen des Talmud“, 3) Es werde in Bezug auf den 2. WK wie das 3. Reich mit Geschichtslügen gearbeitet, 4) Das 3. Reich sei nur als „böse“, als „teuflisch“ darzustellen.

Es gehe um die gewaltsame Durchsetzung eines Geschichtsbildes. Wer eine andere Meinung vertrete, werde zum Verbrecher „gemacht“. Angeklagt werde also eine Meinung! WAS darf man hierzulande noch denken und vor allem noch öffentlich sagen? Hier verweist sie auf den Artikel des ehemaligen SPIEGEL-Mitarbeiters Fritjof Meyer in der Zeitschrift (Zs.) „osteuropa, ua. hrsg. Von Prof. Dr. Rita Süßmuth, CDU, Mai 2002, S. 631 – 641. (als Nachruck bei „Durchblick-Schriften-Vesand, Bremen 2004; enthält auch die Ablehnung der Strafanzeige von Horst Mahler und mir der StA Stuttgart v. 28.5.2003) – Dazu auch www.holocaust-history.org/auschwitz/fritjof -meyer/meyer-osteuropa.shtml - ........./fritjof-meyer/meyer-replik-auf-piper.shtml - ......../fritjof-meyer/index.shtml

Beweisanträge zum Thema „WAS war wirklich?“ stünden unter Strafandrohung, die Arbeit von Verteidigern werde massivst behindert. Der „öffentliche Holocaust-Konsens werde mit Gewalt erreicht“. Die Gerichte kämen ihrer Pflicht zur Wahrheitsfindung durch eigene Erhebung von Sachbewiesen nicht nach. Die Heilige Kuh OFFENKUNDIGKEIT sei keine Formel für die Ewigkeit. Dies habe auch der Peititions- ausschuß des Dt. Bundestages 1994/95 in einer Stellungnahme festgestellt. Die gängige Praxis sei hingegen die Anwendung eines irregulären Ausnahmestrafrechts (Bertram-Beitrag in NJW – siehe zuvor), zu dem sich das BVerfG noch NICHT abschließend und ausführlich geäußert habe. Das Ergebnis sei eine „feindliche Fremdherrschaft“.

Von 14.15 – 14.30Uhr kurze Verschnaufpause.

Sie weist darauf hin, daß sie an einem geschichtsträchtigen Ort steht. Hier seien bereits GRu, EZü und auch Günter Deckert (1991, 1994, 1998) verurteilt worden. Sie weiche jedoch weder Druck noch Gewalt.

Es gebe gewisse „Ur-Erlebnisse“für sie. – Einmal der angebliche Dokumentarfilm „Holocaust“ des Juden Spielberg in den 70er Jahren, also in ihrer Jugendzeit. Dann ihre Erfahrungen als Aktivistin für den Tierschutz in ihrer Studentenzeit sowie das Buch „Grundlagen zur Zeitgeschichte“ eines Ernst  Gauss, alias Germar Rudolf, als Herausgeber (Hrsg.), 415 S., Tübingen 1994 (2). Daraus zitiert sie umfangreich (rd. 20 Seiten), was den Kammervorsitzenden des öfteren veranlaßt, darauf hinzuweisen, das dies wenig mit der SACHE = Anklageschrift zu tun habe, und das ausführliche Zitieren einer Einlassung wiederspreche.

Er will dies als Bedenken und Hinweis verstanden wissen. Es kommt dann immer zu einem Wortwechsel mit dem Ergebnis, daß Sylvia Stolz fortfahren kann. Mit fortschreitender Zeit merkt man, daß Frau Stolz,

die in der Nacht von Eberberg östlich von München über die verschneite Schwäbische Alb nach Mannheim gefahren ist, müde wird, so daß nach einer kurzen Pause von 16.15 – 16.25Uhr die Verhandlung in beiderseitigem Einvernehmen um 16.35Uhr beendet wird.

(1)  Der Kammervorsitzende wirkt sehr bedächtig und ruhig und macht auf „väterlich“, läßt aber immer wieder erkennen, daß er direkt auf sein Ziel hinsteuert, d.h. schnelle Beendigung des Verfahrens. – Im Vergleich zum dünnen Nervenkostüm eines Dr. Meinerzhagen (Zündel-Prozeß) sowie zum aalglatten Schwab (Rudolf-Prozeß) macht er eine bessere Figur.

(2)  Wegen 55 Ex. dieses Buches, das ich in 5 Bestellungen bezog, wurde ich 1995 vom AG Weinheim (Herbig) sowie im Berufungsverfahren 1997 vom LG Mannheim (Köhler) zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt mit der Begründung, ich hätte das Buch zuvor in Gänze lesen und somit wissen müssen, daß es Straftatbestände enthält... – das Buch war zum Zeitpunkt der Bestellungen NICHT verboten, auch nicht indiziert! – Zum Zeitpunkt der Berufung war ich bereits „Bewohner der „VESTE“ Bruchsal“; ich war ja im November 1995 auf dem Frankfurter Flughafen bei der Rückkehr aus dem Ausland „wegen Fluchtgefahr“ verhaftet worden....

 

Weiter am 16. November, 9Uhr

 

Tag 2 im Prozeß gegen RAin Sylvia Stolz vor dem LG Mannheim am 16. Nov. 2007

Offizieller Beginn 9Uhr, tatsächlicher Beginn bereits 9.14Uhr – Das Gericht in gleichen Besetzung. – StA Grossmann allein. – Die beiden Anwälte. - 1 Medienvertreter („Die Rheinpfalz“). – Im Saal 4 Polizi -sten. – Anwesend etwa 35 Personen.

RAin Stolz beginnt mit ihren Ausführungen um 9.15Uhr. – Sie kommt auf die NS-Judenpolitik zu sprechen, verweist auf unterschiedliche „historische Schulen“, erwähnt die Arbeiten des italienischen Forschers Carlo Mattogno, ua. „Sonderbehandlung“, beschäftigt sich lange mit der Arbeit von Udo Walendy zum Thema Bildfälschungen (Bild-„Dokumente“ für die Geschichtsschreibung – 79 S., Vlotho/Weser 1973 – der Versuch, diese Arbeit zu verbieten, sei gescheitert. Auch zur Arbeit von J.C.Ball (Luftaufnahmen in Sachen Auschwitz) hätten die „Hofhistoriker nie Stellung genommen. Erwähnt in diesem Zusammenhang auch den „Großen Wendig“ (3). Sie erwähnt die Arbeiten der Franzosen Paul Rassinier – selbst Häftling in Buchenwald -, von Prof. Faurisson („Zeigen Sie mir nur ein einziges Dokument...!“ – ein berühmt gewordener Faurisson-Satz). Alle Genannten würden argumentativ und sachlich andere Sichtweisen vortragen. Warum dürfe ein Strafverteidiger nicht in Form von Beweisanträgen darauf zurückgreifen? Diese Frage stellt sie immer wieder in den Raum. Der Eindruck, daß das gängige Holo...-Bild in der Öffentlichkeit durch das Strafrecht geschützt werde, dränge sich immer wieder auf. WER, so fragt sie immer wieder, habe ein Interesse am Fortbestand des „orthodoxen Holo...-Bildes“.

Die Gerichte umgingen das Kernproblem der fehlenden Sachbeweise. Sie würden nach nie veranlaßt, obwohl dies auch noch heute technisch möglich wäre. Sie führt weitere Beispiele aus dem zuvor erwähnten Buch von Gauss/Rudolf, Hrsg., an. So die Arbeit von F.P. Berg (Mordwaffe Dieselmotor). Beweisanträge seinen verboten. Dies sei nicht rechtens. Es herrsche „talmudisches Recht“. StA Grossmann greift hier ein und verlangt die Protokollierung dieser Aussage, da sie einen Straftatbestand erfülle.

Das Gericht verfügt eine Pause von 10 Minuten und erklärt, daß heute um 14.15Uhr Schluß sei. – Um 11.15Uhr geht es weiter.

Frau Stolz erklärt, sie kämpfe für die Wahrheit, sie kämpfe für das deutsche Volk. Die zuvor angeführten Ungereimtheiten der Holo...-Geschichtsschreibung seien für jeden greifbar und offensichtlich. Warum würden jedoch Fragesteller verfolgt und bestraft? Wer hat Interesse an dieser Unterdrückung? Genießen die Juden eine Sonderstellung? Der Fragesteller wird zum Bösewicht, wird ausgegrenzt, geächtet, verfolgt, bestraft... Der öffentliche Massendruck habe sich auch wieder im Fall der Eva Hermann gezeigt. Der Judenstaat Israel können nie Angeklagter sein (Palästina), da die Juden früher Opfer waren.... Vergleichen dürfe man nicht und schon gar nicht aufrechnen; dies gelte als verwerflich. – Sie zitiert den Juden M. Buber, der in einem seiner Werke von der „Wahrheit als der unerlaubten Fiktion“ spreche. Auf

„Wahrheit“ komme es also nicht an. Das Judentum habe es geschafft, seine Wahrheit weltweit umfassend zu etablieren

Das Judentum habe sich deutschlandweit eine moralische Machtstellung geschaffen, die auch zu finanziellen Zahlungen genutzt werde. – Sie kommt dann auf einige Kernaussagen des Talmud zu sprechen, wonach nur Juden Menschen seien, die anderen Erdenbewohner jedoch nicht. Sie zitiert entsprechende Stellen / Vergleiche.

Mittagspause von 12.30 – 13Uhr; weiter geht es um 13.05Uhr

Die Judenheit wolle die Abschaffung der anderen Völker, ua. durch Vermischung. Hier unterbricht Richter Glenz mit der Frage nach dem Bezug zur Anklageschrift. Es gehe hier, so Frau Stolz, um die Verdeutlichung der Fremdherrschaft über das deutsche Volk. – Wer sich als Deutscher gegen die Überfrem-dung äußere, werde wegen „Ausländerhetze“ ebenfalls mit dem § 130 verfolgt.

Kommt kurz auf den Offenen Brief von Horst Mahler an Goldhagen („Hitlers willige Vollstrecker“) zu sprechen. Hier greift der Kammervorsitzende wieder ein und bittet, die einzelnen Punkte umfassend wie abschließend abzuhandeln. Zudem habe sich die Einlassung auf die Anklagepunkte zu beziehen. Frau Stolz erklärt, daß dies so nicht möglich ist und erläutert erneut ihre geplante Vorgehensweise. RA Bock weist darauf hin, daß sich Frau Stolz im Rahmen der Anklage äußert. – Frau Stolz erklärt dann, daß sie die Anklage als hanebüchen, als willkürlich ansehe. Es sei Unsinn, wenn jemand angeklagt wird, wenn er eine Ansicht äußert. Sind Meinungen überhaupt anklagefähig? Warum läßt das Gericht eine solche Anklage überhaupt zu? Sie wolle das Gericht dazu bringen, den Wahrheitsbeweis anzutreten, zumal dies zu den vordringlichsten Aufgaben eines Gerichtes gehöre: die Suche nach der Wahrheit! Doch in den Holo...-Verfahren würden diese Rechtsgrundsätze nicht gelten. Kennzeichnend dafür sei die neue rechtliche Errungenschaft der „tatbestandlichen Voraussetzung“ des § 130, einer politischen Ergänzung der jüngsten Zeit.

Es ist 14.25Uhr. Die Verhandlung wird unterbrochen und am Mo., den 19. Nov., 9Uhr, fortgesetzt.

(3) !Der Große Wendig – Richtigstellungen zur Zeitgeschichte“ – bislang 2 Bände; Bd. 3 soll im Dezember erscheinen. Sehr empfehlendwert. Kann über mich versandkostenfrei (!) bezogen werden.

Anmerkung Es lohnt sich, das StGB / Strafgesetzbuch zu besitzen und die §§ 86 und 130 mehrmals zu lesen. Auch die Kommentare dazu sind aufschlußreich. Verhältnismäßig preiswert (etwa 75 €) ist der Kommentar von Tröndle /Fischer. Da ich mir die neueste Ausgabe kaufen möchte, gebe ich meine Ausgabe aus dem Jahr 2001 für 35 € ab. Interessierter wenden sich an mich. - Als TB in der Reihe „dtv“, Nr. 5007, kostet das StGB heute wohl um die 10 €; meine Ausgabe aus dem Jahr 2002 hat noch 5 € gekostet.

 

Tag 3 im Prozeß gegen RAin Sylvia Stolz vor dem LG Mannheim am 19. November 2007 

Offizieller Beginn 9Uhr, tatsächlicher Beginn bereits kurz danach. – Gericht in der gleichen Besetzung. – StA Grossmann. – Die beiden Verteidiger. – 1 Pressevertreter („Die Rheinpflz“). – „staschu“ dieses Mal mit 2 Mann vertreten. – Kein Gerichtsdiener, keine Polizisten im Saal; – heute nur mit vier Personen im „Einsatz“!  Auch kein Polizeiauto vor dem Gerichtsgebäude. - 25 Anwesende.

Zum Auftakt verliest Vorsitzender Richter Glenz etwa 10 Minuten einen „rechtlichen Hinweis“ von knapp 4 Seiten, der nach seinen Fragen am Freitag zu erwarten war. Es geht um die Frage, was Frau Stolz in ihrer Einlassung sagen darf und wie sie es sagen darf, d.h. das Gericht hat „Bedenken, daß sie das Verfahren „mißbraucht“, es zu einem Forum für ihre Auffassungen zum Holo... im besonderen, zum Revisionismus im allgemeinen machen könnte. Denkt an eine Fristsetzung für ihre Einlassung. – Es ordnet um 9.15Uhr eine Beratungspause von 1 Stunde für die Verteidigung an.  Weiter geht es um 10.23Uhr.

Richter Glenz fragt RA Bock, ob die Zeit für die Beratung ausreichend gewesen sei. Bock verneint dies. Er teilt mit, man habe vor, eine schriftliche Antwort zu erarbeiten. Teilt weiter mit, daß die Antwort bis Mo., 26. Nov., 9Uhr, vorliegen werde. Auf die Frage des Richters, ob das nicht bis Mitte dieser Woche möglich sei, erwidert Bock, man versuche es, versprechen könne er jedoch nichts.

Somit ist die heutige Verhandlung bereits um 10.26Uhr zu Ende. Weiter am Mo., 26.11., 9Uhr. 

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Die weiteren geplanten Termine wie folgt: 1) im November: 26., 27. und 29. ***; 

2) im Dezember: 4., 6. (Nikolaustag), 11., 12., 14., 18. und 20.; 

3) im Januar: 8., 10., 15., 17., 22., 24. und 29. 

– offizieller Beginn jeweils 9Uhr. – Ob alle Termine „benötigt“ werden oder gar weitere hinzukommen, hängt von Gründen ab, die ich zur Zeit nicht beurteilen kann. Auf jeden Fall ist ersichtlich, daß das Gericht den Prozeß so schnell wie möglich über die Bühne bringen will.

*** An diesem Tag werde ich nicht anwesend sein können, da ich im Erzgebirge (Gränitz und Annaberg) zu tun habe.

Weinheim an der Bergstraße, den 19.11.2007

Günter Deckert

NS: Dieser Bericht ist keine (!) Mitschrift, auch keine umfassende Niederschrift. Er gibt meinen persönlichen Eindruck vom Verlauf wieder, wie ich ihn mitbekommen habe.

WER ihn nutzt, auch nur auszugsweise, der möge bitte auch die Quelle nennen.  

----Eine Bitte! Die Erstellung dieses Berichtes hat mich fast 4 St. gekostet. Das Fahren nach Mannheim kostet neben Zeit auch Geld. Zeit kann ich opfern, Geld schon weniger bis gar nicht. Wenn ich in Mannheim bin, kostet mich das einschließlich Benzin, Tiefgararge (4 €) + bescheidene Verpflegung um die 20 €.

Wer sich angesprochen fühlt, der möge bitte eine Spende auf Kto. 134345-754/G. Deckert – Postbank KA, BLZ 660 100 75, Vermerk „LG MA/SSt“, überweisen. – Danke.

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Tag 4 Stolz-Prozeß, LG (= Landgericht)  MA (= Mannheim) an 26.11.07

Offizieller Beginn: 9Uhr, tatsächlicher Beginn: 9.10Uhr. – Die übliche Kontrolle. Im Einsatz 8 Polizisten + 1 Gerichtsdiener. – Vor dem Gerichtsgebäude kein (!) Polizeifahrzeug.

Das Gericht in der bekannten Besetzung. – Staatsanwaltschaft: Grossmann – Sylvia Stolz und die beiden Anwälte; H. Mahler als Zuhörer..

Im Saal anfangs 2 , später 6 Polizisten, alle bewaffnet, sowie 3 x Polit. Polizei (staschu)

Medien: 1 (Steffen Mack / MM). - Zuhörer: 30 – „rechte bzw. revisionistische Prominenz“ fehlt; Zahl ändert sich im Laufe des Tages leicht – Leute gehen, Leute kommen.

Frau Stolz trägt ihre Gegendarstellung zum Kammerbeschluß v. 19.11. vor. – Sie wehrt sich gegen Unterstellungen wie Falschdarstellungen in Bezug auf angeblich gemachte Ausführungen in Sachen „Holo...“, OMF (= Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, gesteuert über das Judentum). Sie erklärt, sie wolle neben dem Verlesen von sachbezogenen Textstellen ua. auch die Ausarbeitung von Horst Mahler „Heilsgeschichtliche Lage des Deutschen Reiches“ im Rahmen der Beweiserhebung ins Verfahren einführen. Zur Untermauerung des jüdischen Einflusses und der jüdischen Weltsicht wie dem jüdischen Selbstverständnis zitiert sie sehr, sehr ausführlich und lange Stellen aus dem Talmud, der Torah sowie dem Schul-chan-aruch (15. Jh.), einer Katechese des Talmud (Genara / Mischna), einem weltweiten Bindeglied der Juden. – Die „besondere jüdische Weltanschauung“, noch heute verbindlich,  könne man in einem Beitrag der israelischen Botschaft, Berlin, im Weltnetz nachlesen.

Die Strafandrohung (in der Anklage) wie das schändliche Richterverhalten (Zulassung der Anklage) seien ein Hinweis wie Beweis für die jüdische Fremdherrschaft, die auf der „Holo..-Lüge“ beruhe.

Anhand von Zitaten weist sie auf Unterschiede im jüdischen und deutschen Volksgeist hin. – Es erfolgt eine Kurzvorlesung über jüdische Religion gestern und heute – um 9.45Uhr geht Mack vom MM; dennoch findet sich in der heutigen Ausgabe von MM/WN auf S, 3 ein Kurzbericht  - siehe www.morning.web.de

Immer wieder baut sie ihre Frage ein „Was soll ein Anwalt machen, wenn er das findet? Soll er schweigen, nicht zur Kenntnis nehmen? Stelle man Fragen, werde man mit Strafe bedroht, angeklagt und verurteilt.... – Um 10.10Uhr gehen die „staschuler“ (Polit. Polizei). – Gegen 10.25Uhr unterbricht Vorsitzender Glenz und weist auf den richterlichen Hinweis hin, denn das Ausgeführte habe mit der SACHE = Anklage (Bestreiten des Holo..., Beleidigung der BRDDR = Deutschland von heute) nichts zu tun. – Doch Frau Stolz läßt sich nicht beirren und macht in ihrer Erwiderung deutlich, daß ihre Ausführungen sehr wohl Bezug zur SACHE haben. Es gehe um den Einfluß des Talmud auf jüdische Zeugen – die Judenheit, dem Talmud zufolge, habe keine Hemmungen, Nicht-Juden zu belügen. Glenz gehen jedoch die Ausführungen zu weit und er erklärt, er wolle jetzt den richterlichen Hinweis als ABMAHNUNG verstanden wissen. Dies diktiert er auch dem Gerichtschreiber. – Frau Stolz fährt fort und erklärt, daß die Judenheit über die entsprechenden Mittel, die Technik sowie den Einfluß verfügt, ihre (!) Sicht weltweit darzustellen und durchzusetzen. Die Richterbank versuche, die Einsicht(en) in die Denkweise der Juden zu verhindern und Einzelzitate nicht als zusammenhängend anzusehen. Sie werde daher auch im Rahmen der Beweiserhebung die Mahlerschen Ausführungen in dessen BERLINER Prozeß als Beweis einbringen.

Da Unwohlsein der Richterbank, die kein „Forum für den REVISIONISMUS“ zulassen will, sei in weiterer Beweis dafür, daß man nicht nach der Wahrheit suche und keine Sachbeweise wolle. Denn die REVISIONISTEN seinen Wahrheitssucher, seien Menschen, die sich lange und ausführlich mit der Holo...-Frage befaßt hätten. Die Richterbank sei dabei, den „Rubicon der öffentlichen Schande“ zu überschreiten. Das DEUTSCHE Recht gehe von der Redlichkeitsvermutung aus, von der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit. Wie steht es mit dem Gewissen der tatbeteiligten Juristen? Wollen sie nur ihre Ruhe haben? Wollen sie zu Helden des deutschen Volkes werden, weil sie nach der Wahrheit suchen, oder zu verachtenswerten Verrätern, weil sie es unterlassen? Auf jeden Fall, so Sylvia Stolz, würden sie am Ende des Prozesses nicht die gleichen sein. Mit ihrer Verurteilung verliere die Richterbank ihre Ehre, denn es finde keine richtige Hauptverhandlung, sondern nur eine Scheinverhandlung statt. Sie würden als Handlanger der „OMF“ tätig und am Ehrenmord des deutschen Volkes in rechtlicher, ethischer, geschichtlicher und weltanschaulicher Sicht mitwirken. - Die „Holo...-Religion“ werde den Deutschen aufgezwungen.

Ihre Ausführungen seien demzufolge keine Verteidigung, sondern eine Gegenklage. Insofern sei jedes ihrer Argumente sachbezogen; der Zusammenhang ergebe sich aus dem Inhalt der Anklage. Und die Handlung, also warum sie so gehandelt hat, sei Bestandteil eines politischen Strafprozesses. Sie werde sich mit allen Mitteln gegen ein mögliches Sprechverbot zur Wehr setzen. Ist ein Anwalt NICHT verpflichtet, den Wahrheitsbeweis einzufordern? Sie erwähnt, daß im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den Liedermacher Frank Rennicke Horst Mahler vor über drei Jahren eine ausführliche Verfassungsbeschwerde eingereicht habe, die bis heute nicht beschieden sei. – Als Anwalt handle sie gemäß § 193 StGB auch in „Wahrnehmung berechtigter Interessen“. – Kann ein Verteidiger, wenn er seinen Beruf ernst nimmt und ordentlich ausübt, überhaupt angeklagt werden? Falls doch, dann sei dies ein weiterer Beweis für den Einfluß des tyrannischen Talmud. So etwas könne man jedoch nicht mehr als Recht verkaufen.

Die OFFENKUNBDIGKEIT, so Frau Stolz, sei keine Tatsache, sondern nur eine Wertung! Und Wertungen hätten keinen Ewigkeitswert. Neue Erkenntnisse müßten logischerweise zu neuen Einsichten und damit zu einer neuen (!) OFFENKUNDIGKEIT führen. Wenn sie erschüttert ist, wenn  Zweifel bestehen, dann ist BEWEIS zu erheben, zumal es keine rechtsverbindliche Definition des Holo... gebe. – Die OFFENKUNDIGKEIT habe ein rechtsfeindliches Verteidigungsverbot zur Folge. Und hier zeige sich auch wieder der „OMF“-Charakter der BRDDR, deren  Verwaltungsträger Marionetten der Sieger seien.

Es ist jetzt 11.05Uhr, und Vorsitzender Glenz greift mit dem Hinweis „zu weitschweifig“ erneut ein. Stolz erwidert. Das gehöre dazu, denn sie sei ja auch wegen Beleidigung der Bundesrepublik angeklagt.

Es wird eine Pause von 10 Minuten angeordnet, doch es geht erst wieder um 11.15Uhr weiter. – Es sind nur noch 2 Polizisten im Raum, kein Gerichtsdiener.

Sylvia Stolz fährt fort und erklärt, daß eine Besatzungsmacht von den Besiegten keine Loyalität erwarten kann. Schuldet ein Anwalt den „OMF“-Organen Achtung? Wie könne „eine Geschäftsführung ohne Auftrag“ (dieser juristische Begriff findet sich in der Beschwerdeschrift an das OLG Karlsruhe) einen Straftatbestand darstellen? Es gehe also auch um Rechtsfragen, und ein Anwalt sei  nun mal Berater in allen Rechtsfragen. Muß ein Anwalt die Rechtsmeinung des Anklägers übernehmen? Muß er ein Unrechtssystem anerkennen? Muß er den Funktionären eines Unrechtssystems gehorchen? Die Richter hätten nur eine Sicht der Zeitgeschichte; gegensätzliche Sichten würden sie als Straftat einordnen und bestrafen. Die NS-Weltanschauung (!) sei seit dem 8. Mai 1945 unterdrückt und unter Strafe gestellt worden. – Vorsitzender Glenz meldet sich wieder zu Wort (11.33Uhr) und erklärt, es handle sich hier um eine erneute Wiederholung von bereits Gesagtem und sei zu weitschweifig. Frau Stolz wehrt sich und sagt, was sie gerade sage, gehöre sehr wohl zur SACHE. Glenz mahnt sie erneut ab. Als Sylvia Stolz eine Stelle aus der Nobelpreisrede des jüdischen Schriftstellers Harold Pinter verlesen will, zeigt Vorsitzender Glenz erstmals Nerven und sagt, er wolle das nicht hören und untersagt Frau Stolz dieses Zitat. Diese verlangt eine Entscheidung des Gerichts, das sich um 11.50Uhr zur Beratung zurückzieht. Um 12Uhr geht es weiter. Vorsitzender Glenz teilt mit, daß die Kammer seine Entscheidung mitträgt. Die Pinter-Meinung gehöre nicht zur SACHE!

Weiterhin erkündet er die Mittagspause bis 13Uhr; weiter geht es um 13.10Uhr.

Wie zu erwarten, kontert Frau Stolz die zuvor gefällte Kammerentscheidung mit einer Richtig- und Gegendarstellung und macht deutlich, daß das Pinter-Zitat sehr wohl zum Problem „OMF“ und „pax americana“ (US-amerikanischer Friede) gehört. Das Zitat sei nicht als Beleg zu sehen, sondern als Darlegung einer These. Sie verlangt erneut eine Kammerentscheidung.

Es kommt wieder zu einer Unterbrechung bis 13.30Uhr, doch es geht erst wieder um 13.38Uhr weiter.

Die Kammer bleibt erwartungsgemäß bei ihrer Entscheidung: Das Pinter-Zitat darf nicht verlesen werden. Als Frau Stolz versucht, eine inhaltliche Zusammenfassung vorzutragen, greift Glenz wieder ein und sagt, auch das wolle er nicht hören. – Daraufhin verlangt Sylvia Stolz wiederum eine Kammerentscheidung. Gegen 13.50Uhr wird die Sitzung erneut unterbrochen; weiter gehen soll es um 14.00Uhr. Glenz erklärt, daß die Kammer seine Entscheidung billigt: Das Pinter-Zitat sei ohne Belang für das Verfahren. – Frau Stolz beantragt jetzt ihrerseits eine Unterbrechung, um sich mit Anwalt Bock und Horst Mahler wegen ihrer Gegendarstellung zu beraten. Die Verhandlung geht um 14.50Uhr weiter. Frau Stolz führt aus, es gehe ihr um einen Abbau der Richterblockade in Bezug auf eine andere Weltsicht, die ihnen unbekannt sei. Die Gerichte der „OMF-BRD“ seien die Handlanger eines weltweit agierenden Unrechtssystems, dem der USA. – Glenz mischt sich erneut ein mit dem Hinweis und der Ankündigung, das Gericht erwäge ernsthaft, sich mit der Frage der Fristsetzung zu befassen. Er will auch wissen, ob die Kammer zwecks Nachvollzug des bislang Vorgetragenen die schriftliche Fassung bekomme könne. Sylvia Stolz sagt, die Kammer bekäme ihren Text am Ende ihrer Einlassung. – Die Kammer zieht sich um 15Uhr erneut zur Beratung zurück. Weiter geht es um 15.20Uhr mit dem Hinweis des Kammervorsitzenden, daß man noch nicht abschließend beraten habe, daß noch Beratungsbedarf bestehe und die Verhandlung für heute beendet werde. Es gehe morgen um 11Uhr weiter. Da die Uhrzeit undeutlich rüberkam, fragte ein Zuhörer nach, worauf Glenz mehr als nur laut wurde und 11Uhr wiederholte.

Der heutige Tag zeigte überaus deutlich nicht nur, daß auch Glenz anfängt, .Nerven zu zeigen, sondern daß mit einer ähnlichen Vorgehensweise des Gerichtes wie im Zündel-Prozeß zu rechnen ist.

 

Tag 5 .........., 27.11.2007

Was sich bereits gestern für dem aufmerksamen Prozeßbeobachter ankündigte, trat heute teilweise ein. Denn der heutige Verhandlungstag fiel aus! Am Eingang zum Sitzungssaal hing nur der Hinweis „Die heutige Sitzung fällt aus!“ Eine Begründung wurde nicht gegeben.

Da weder Sylvia Stolz noch Horst Mahler, auch nicht die beiden Anwälte erschienen, ist davon auszugehen, daß diese benachrichtigt wurden.

Der Sitzungsausfall läßt darauf schließen, daß am kommenden Donnerstag – offizieller Beginn 9Uhr – mit einem Paukenschlag zu rechnen ist. Zumindest dürfte eine Fristsetzung ausgesprochen werden.

Wie bereits im ersten Bericht mitgeteilt, werde ich am Donnerstag leider nicht anwesend sein können. Ich hoffe jedoch sehr, daß zwei Kameraden, die ich angesprochen habe, mir ihre Aufzeichnungen zugänglich machen, so daß ich sie in meinen Bericht von den Sitzungen der kommenden Woche einarbeiten kann.

Weinheim an der Bergstraße, den 27.11.2007

Günter Deckert

NS: Ich verweise auf meine Annmerkungen und Hinweise im ersten Bericht; gilt auch für auszugsweise Wiedergaben und Zusammenfassungen, auch in anderen Sprachen. ***.

Ich danke sehr herzlich Frau Ilona O. sowie Josef Ki und Manfred Kr für ihre Zuwendungen (Stand der Bankauszüge v. 24.11.07).

*** Horst Mahler hat sich für den Bericht bei mir dafür bedankt.

 

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