Günter Deckert Reports

 

4 August 2006


 

From: guenter.deckert@freenet.de

Sent: Saturday, 5 August 2006 4:27 AM
Bericht vom heutigen Verhandlungstag gegen Ernst Zündel, Fr., 4. August 

Termin angesetzt um 9Uhr, Beginn um 9.20Uhr; die Verspätung ist mittlerweile „System“!

Anwesend:

1)      Alle Anwälte, ausgenommen Beust, der jedoch später etwas später auch noch kommt.

2)      Gericht in der bekannten Besetzung;

3)      StAnwalt Grossmann;

4)      3 Polizisten in Uniform, i Gerichtsdiener (alle bewaffnet), 2 Polizisten in Zivil (Kripo/Staatsschutz);.

5)      Medien: 2, darunter Zastrow (FAZ)

6)      Sonstige 38, darunter Frau Stolz und Horst Mahler.

 

Polizei in Halle wie außerhalb vorhanden, jedoch kaum mehr 20 Polizisten(in Uniform).

Einlaßkontrolle recht locker gehandhabt; teilweise keine Kontrolle beim Hineingehen nach den pausen.

 

Ernst und das Gericht kommen fast gleichzeitig in den Saal.

Dr. Meinerzhagen (Dr. M...), der Vorsitzende Richter, verkündet Anordnung des Vorsitzenden: Die beiden Haftbefehle gegen Ernst, da sehr umfangreich, vor allem der vom 17.2.2003 (40 S. + Anlagen), sollen im Selbstleseverfahren in das Verfahren eingeführt werden. Es soll ein Auszug aus de „Handbuch des Rechtsextremismus“, Verlag Leske&Buderich, zur Person von Ernst verlesen werden, um darzulegen, daß die Person Zündel von der deutschen Medienöffentlichkeit wahrgenommen wurde.

RA Rieger erhebt Einspruch und beantragt Verlesung, da die Öffentlichkeit einen Anspruch hat zu erfahren, was Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens war und was später noch hinzukam.

Die Rae Bock & Rieger erheben Widerspruch gegen das Verlesen aus dem „Handbuch des Rechtsextremismus“ zur Person von Ernst; entsprechender Antrag wird gestellt. – Das Gericht zieht sich zur Beratung und Beschlußfassung zurück.

Vor dem „Rückzug“ läßt sich Dr. Meinerzhagen noch dahingehend aus, daß der Hinweis auf „bnr“ (1) sowie Antifa (2) eine gute Empfehlung sei, was natürlich auf heftigen Widerspruch seitens der Anwälte Bock und Rieger stieß.

 

Pause von knapp 15 Minuten

 

Gerichtsbeschluß: 1) Es bleibt beim Selbstleseverfahren in Sachen Haftbefehl und 2) beim Verlesen des Auszuges aus dem „Handbuch des Rechtsextremismus“.

Dr. M... verliest Stellen aus dem Urteil des Amtsgerichtes (AG) Herne, Westfalen, NRW, Günther Demolski, eines gebürtigen Danzigers (und langjährigen UN-Mitarbeiter(3)/Anmerkung des Verfassers), rechtskräftig durch Entscheidung der 2. Instanz (OLG Bochum) seit dem 8.11.2001. ) Monate Gefängnis auf Bewährung (1. Instanz = AG: 18 Monate Gefängnis auf Bewährung) wegen Bestellung und Bezuges von Broschüren aus Ernsts SAMISDAT-Verlages, ua. die Broschüre „Ernst Zündel - Mein Kampf für Deutschland“.

RA Bock regt ein Gutachten an zwecks Prüfung der Richtigkeit der Schlussfolgerungen von Leuchter und Rudolf, wenn das Gericht mehrheitlich der Auffassung des Vorsitzenden sei, der in der Sitzung vom 28. Juli ausgeführt hatte, daß in dieser Frage nur unklar sei, ob die Gesteinsproben wirklich aus den angeblichen Gaskammern von Auschwitz stammen. Hier sollten auch (Israel-) Juden und Polen hinzugezogen werden. – Das Gericht äußert sich dazu nicht

Die weiteren Verlesungen dienen dazu, die Täterschaft von Ernst zu untermauern! – So werden auszugsweise verlesen aus:

a)      GERMANIA-Rundbrief 181 v. 15.5.94 der Abschnitt über Yehuda Bauer, in dem dessen Meinung zur Zahl der Auschwitz/Oczwiecim-Toten sowie zum Thema „Seife aus Juden“ dargelegt wird.

b)      GERMANIA-Rundbrief(Sonderrundbrief v. 25.11.87;

c)      GERMANIA-Rundbrief 32, 1982, weil hier die Kopfzeile anders ist/sein soll.

d)      Einem „abschließenden Vermerk des Kriminalkommissars Fischer, München, im Zusammenhang mit Althans (4) sowie dem SAMISDAT-Verlag;

e)      Verschiedenen Schreiben aus Toronto, die indes die gleichen Charakteristika aufweisen (würden). – In einem dieser Schreiben fand sich auch ein (anonymer) Aufruf, den „Juden an den Kragen zu

f)        gehen“, ua. lynchen... – Auf Vorhaltung der Rae Bock & Rieger erklärt der M...., daß man diese Stelle Ernst NICHT zuordne.

g)      Vorgängen des Hauptzollamtes Hamburg über mehrere „Vorübergehenden Verwahrungen“ (Beschlagnahme) von Sendungen des SAMISDAT-Verlages, ua. an ehemaligen Offizier und Publizisten Erich Glagau, Baunatal bei Kassel, sowie einen Hermann Langer aus Wattenheim, Pfalz. – Gegen beide wurden auch Ermittlungsverfahren wegen „Straftaten gegen das Steuergesetz“ (Einfuhr von Propagandamitteln) – so im Falle Glagau – bzw. nach § 130 – so im Falle Langer. --- Über die Ergebnisse (Anklage, Verurteilung) wurde NICHTS gesagt. – Alle Vorgänge aus dem Jahr 1999.

Erneute Pause; Fortsetzung um 11.20Uhr

Das Gericht verkündet den Beschluß bezüglich des Antrages der RAe Bock & Rieger wegen des Verlesens der Stelle über Ernst im „Handbuch des Rechtsextremismus“.(5) – Der Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen, da es NICHT um eine Wertung des Inhaltes bzw. der Richtigkeit der Ausführungen gehe, sondern NUR um aufzuzeigen, daß Zündel in der deutschen Medienöffentlichkeit wahrgenommen wurde. – In der Pause hatte das Gericht auch aus dem Netz eine Selbstdarstellung des Verlages ausdrucken lassen; die Verteidiger wie StA erhallten je ein Exemplar.

Die entsprechende Stelle wird von Dr. M... verlesen. – RA Bock rügt, daß einmal die abgelichteten Seiten nicht vollständig seien – wird darin von RA Rieger unterstützt – und bemängelt, daß der Vorsitzende die Fußnoten NICHT verlesen hat. Dies holt Dr. M... dann nach.

Dr. M... will nun schließen. RA Rieger meldet sich jedoch zu Wort und rügt die Ablehnung seiner sechs Beweisanträge vom 19. Juli, eingebracht in die Verhandlung am 21. Juli. Er legt sehr deutlich klar, daß alle sechs Beweisanträge zur Frage „jüdische Religion“ (Dichtung/Wahrheit, Konglomerat oder eigenständiger Kulturbeitrag), zur Offenkundigkeit, zum Problem der Abschiebung nicht sachlich begründet seien. Ein Beschluß darüber erging nicht; wird wohl in der nächsten Verhandlung, die sinnigerweise am 1. September (1939!) stattfindet ergehen.

Danach beschließt das Gericht, daß die Verhandlung wegen der Urlaubszeit erst wieder am 1. September, 9Uhr, fortgeführt wird.

Ende gegen 11.40Uhr.

Hinweis: Laut RA Bock beginnt der Prozeß gegen Germar Rudolf und Siegfried Verbeke am 14. November. – S. Verbeke wird von RA Rosenthal (Jude) aus Karlsruhe verteidigt; dieser ist Fachmann in Sachen „Europäischer Haftbefehl“. RA Bock verteidigt Germar Rudolf.

Weinheim/Bergstraße, den 4. August 2006

Günter Deckert

NS: WER diesen Text benutzt/verwendet, möge bitte auch auf die Quelle (!) hinweisen. – Danke!!!

(1)     bnr = „Blick nach rechts“ – Ein Infodienst, der wöchentlich von der SPD (in Zusammenarbeit mit der „Antifa“) herausgegeben wird. Verantwortlich zeichnet Ute Vogt, Mitglied im SPD-Parteivorstand und Vorsitzende der SPD in Baden-Württemberg; Vorsitzende der SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag.

(2)     Antifa = Abk(ürzung) für Anti-Faschisten/Antifaschistische Gruppen

(3)     UN = Unabhängige Nachrichten, Bochum – monatlich erscheinender Infodienst (6 S.)

(4)     Bela Althans – war eine Zeit lang Zündels „Vertrauer“ und „Statthalter“ in Deutschland, ehe Ernst merkte, was für eine Figur das war. A..... war schwul, unterschlug Spenden und behauptete in einem späteren Strafverfahren, er sei V-Mann gewesen......

(5)     Der Verlag, in dem das Buch erschien, ist ein etablierter Systemverlag in Opladen, NRW (Nordrhein-Westfalen); SPD-nahe.

 

Die Anklageschrift gegen Ernst kann man unter www.altermedia.de einsehen und auch ausdrucken, genau(er): http://de.altermdia.info.general/die-zundel-anklageschrift-fur-jedermann-301105_41....

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Text: F.A.Z., 05.08.2006, Nr. 180 / Seite 3; Bilder siehe Anlage

Sie stoppten die Züge
Der Angeklagte Verdammtnochmal und das Mannheimer Landgericht/Von Volker Zastrow


MANNHEIM, im Sommer. Seit Fräulein Stolz nicht mehr verteidigt, ist es ruhig geworden im Mannheimer Landgericht. Eine Klimaanlage verbannt die scharfe Hitze des Rheintales aus dem fensterlosen Schwurgerichtssaal, in dem gegen den Deutschkanadier Ernst Zündel wegen Holocaust-Leugnung verhandelt wird. Nur noch selten zerreißt ein Schrei des Vorsitzenden die schläfrige Stille. Dr. Meinerzhagen schätzt Formen, doch sein durchweg an den Verhandlungstag gelegter Gleichmut ist das Gefäß eines aufbrausenden Temperaments. Auf ihn geht das in der Mannheimer Justiz kreisende Wort vom "Angeklagten Verdammtnochmal" zurück: "Wo ist denn der Angeklagte, verdammt nochmal?" Wie ein Dampfdrucktopf fand dieser Vorsitzende in dieser Verteidigerin seine Herdplatte. Im kalten Frühjahr brachten sie den vollbesetzten Saal zum Kochen.

Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe schloß die in der rechtsradikalen Szene bis dahin unbekannte bayerische Rechtsanwältin wegen "verteidigungsfremden" Verhaltens aus. Fräulein Stolz sieht sich der Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches, einem Krieg gegen die "Holocaust-Religion" und der Rettung der Deutschen vor dem an ihnen jüdischerseits angeblich verübten "Seelenmord" verpflichtet. Ob sie diesen Zielen in Mannheim gedient hat? Am meisten war es ihr wohl darum zu tun, den Mann zu beeindrucken, der sie am meisten beeindruckt: Reichsideenträger Horst Mahler.

Zündel folgt der Verhandlung aufmerksam, still und zurückhaltend. Was ihm vorgeworfen wird, spielt bisher keine Rolle. Nach dem richterlich angeordneten Selbstleseverfahren muß der eigentliche Tatbestand in diesem Prozeß nicht öffentlich erörtert, sondern von den Verfahrensbeteiligten nur innerlich zur Kenntnis genommen werden. Denn unempörtes Sprechen über die Straftat enthält die Gefahr, sie zu begehen - es ist also vor allem eine Gefahr für die Verteidigung. Ob der Angeklagte das Geleugnete als Tatsache betrachtet (die subjektive Seite), spielt für die Beweisaufnahme ebensowenig eine Rolle wie die Tatsächlichkeit der geleugneten Tatsachen (die objektive Seite), über die in Deutschland gemäß der Formel des Bundesgerichtshofs wegen "Offenkundigkeit" nicht Beweis erhoben werden muß. Seit Monaten klammert daher das Verfahren seinen Gegenstand aus.

Daß Zündel unter diesen Umständen überhaupt als Extremist erscheint, verdankt er seiner Verteidigerin. Jeder denkt sich doch: Ein Angeklagter, der so etwas zuläßt, billigt es auch. Inzwischen aber lassen Mahler und Stolz sich kaum noch im Gerichtssaal blicken, Szenepromis wie Thomas "Steiner" Wulf machen sich rar. Die Zündelianer im Publikum sind zu einem Häuflein von Rentnern durchweg rheinfränkischer Mundart zusammengeschmolzen. Klatschen dürfen sie nicht mehr, wenn der Angeklagte den Raum betritt, also erheben sie sich ihm zu Ehren. Auch Rechtsanwalt Jürgen Rieger, dessen Frau gestorben ist, fehlte zuletzt an einigen Verhandlungstagen. Von den verbliebenen fünf Verteidigern (drei Pflicht, zwei Wahl) pflegt er als einziger eine schärfere Gangart. Entsprechend trug auch sein Fehlen zu justizvollzugshafter Gemütlichkeit im Großen Schwurgerichtssaal bei.

Vorwiegend ging es in den vergangenen Wochen um die Art und Weise, wie Zündel nach Deutschland gelangt ist. Der 1958 nach Kanada ausgewanderte Schwabe hatte 2001 in dritter Ehe die kalifornische Schriftstellerin Ingrid Rimland geheiratet und seinen Wohnsitz in die Vereinigten Staaten verlegt. Schon seit 1994 betreibt Frau Rimland im Internet die "Zundelsite". Weil Zündel einen Anhörungstermin versäumte, wurde er im Februar 2003 festgenommen und nach Kanada abgeschoben. Sein Aufenthalt in den Vereinigten Staaten wurde als unrechtmäßig bewertet, für zwei Jahrzehnte ist ihm die Wiedereinreise unter hoher Strafandrohung versagt. In Kanada blieb Zündel ununterbrochen in Haft, denn das kanadische Ministerium für Staatsbürgerschaft und Einwanderung strengte ein Verfahren gegen ihn an, um ihn als unerwünschte Person abschieben zu können.

Zu diesem Verfahren äußerte sich im Mannheimer Gericht ein Fachmann für Auslandsrecht vom Max-Planck-Institut in Freiburg, dem man seine auch schon 33 Jahre durchaus nicht anmerkte. Während Rieger den jungen Mann auseinanderschraubte, trachtete der Vorsitzende ihn zusammenzuhalten. Schließlich schlug er, in Ermangelung des im deutschen Prozeßrecht nicht vorgesehenen Hammers, mit der Faust auf den Tisch und brüllte: "Verflucht noch mal", weil Rieger auf englisch aus der "Toronto Sun" zitiert hatte. (Pflicht-)Verteidiger Beust sah sich zu der Bemerkung veranlaßt, ein Sachverständiger werde sonst eigentlich hinzugezogen, weil er über eine bestimmte Sache mehr wisse als das Gericht.

Der Sachverständige hatte argumentiert, das nach deutschem Rechtsverständnis fragwürdige Gesetz, aufgrund dessen Zündel abgeschoben werden konnte, sei in Kanada verfassungsrechtlich überprüft worden. Doch das war 1992 geschehen. In seiner aktuellen, wesentlich verschärften Form vom Juni 2002 geht das Gesetz auf die Ereignisse des 11. September 2001 zurück. Es sieht ein Geheimverfahren weithin ohne Rechtsbeistand vor, und gegen den Beschluß gibt es keine Rechtsmittel. Nach zwei Jahren war das Verfahren gegen Zündel abgeschlossen. Begründet wurde seine Ausweisung hauptsächlich mit seinen Beziehungen zum "White Supremacy Movement" (der "Herrenmenschen", wie der ehemalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert aus dem Zuschauerraum rief). Als "Schlüsselfigur, Anführer und Ideologe" versuche Zündel, über diese Bewegung Haß und Gewalt zu verbreiten. Die Organisation selbst sei "antisemitisch, rassistisch, antihomosexuell und antidemokratisch".

Da Zündel demnach eine Gefahr für die innere Sicherheit Kanadas darstellte, konnte er Ende Februar 2003 in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben werden. Er wurde umgehend mit einem Flugzeug der "Air Canada" auf den Rhein-Main-Flughafen gebracht, wo ihn Beamte des Bundeskriminalamts in Empfang nahmen. Förmlich waren deutsche Behörden an diesen Verfahren nicht beteiligt. Es war auch keine Auslieferung begehrt worden, da die Zündel in Deutschland vorgeworfenen Taten in Kanada der Rede- und Meinungsfreiheit unterfallen. Doch im Hintergrund gab es allerlei Kontakte zwischen deutschen Sicherheitsbehörden und dem "Canadian Security Intelligence Service". Schon im November 1998 hatten das Bundeskriminalamt und zwei kanadische Beamte in Meckenheim Schritte gegen Zündel abgestimmt. Auch Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Mannheimer Staatsanwaltschaft waren an solchen Treffen mit kanadischen Emissären beteiligt. Ebenfalls einbezogen wurde der deutsche Antisemitismusforscher Rainer Erb.

Das Mannheimer Landgericht hat bereits angedeutet, daß es in seinem Urteil, das für Anfang Oktober erwartet wird, die zweijährige (Einzel-)Haft, die Zündel in Kanada erlitten hat, nicht anrechnen werde, da das kanadische Verfahren in keinerlei Zusammenhang mit dem deutschen stehe: das Leugnen des Holocaust sei in Kanada nicht strafbar und habe auch bei der Ausweisung Zündels keine Rolle gespielt. Frau Rimland dagegen betrachtet ihren Mann als Opfer einer politischen Entführung. Sie sieht ihn (und sich selbst) in einem Kampf um die Wiederherstellung der deutschen Ehre. Im Mittelpunkt steht dabei die Behauptung, es habe in Auschwitz keine Massenvergasung von Juden gegeben. Zündel hat sie durch den sogenannten "Leuchter-Report" 1988 weltweit publik gemacht. Daran knüpft der iranische Präsident Ahmadineschad mit seinem Plan eines "Holocaust-Kongresses" und einer "Wahrheitsfindungskomission" an. Während der Fußball-Weltmeisterschaft trugen einige der Zuschauer in Mannheim iranische Trikots.

Horst Mahler hat Holocaust-Leugner noch vor einigen Jahren als "Gutmenschen" abgetan, die "den Gedanken nicht ertragen, daß Deutsche das zu verantworten haben". Er vertrat damals den Standpunkt: "Als deutsches Volk haben wir zu bekennen, daß wir dem jüdischen Volk einst ein grausiges Schicksal bereiteten." Ob das mit Scham oder Stolz zu "bekennen" sei, ließ er advokatorisch offen. Inzwischen hat Mahler sich aber Zündels Auffassung zu eigen gemacht. Mahler sieht sich als "Reichsbürger". Er behauptet, die Bundesrepublik Deutschland befinde sich seit 2005 "in Abwicklung". Sie sei nur "die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" - ein Zitat aus einer Rede des Sozialdemokraten Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat 1948. Diese "OMF-BRD", so Mahler, werde alsbald dem wiedererstandenen Reiche weichen, das er in einen weltgeschichtlichen Strauß zwischen Deutschtum und Judentum eingebettet sieht.

Auch Frau Rimland wies in einem Brief an Richter Meinerzhagen "dem, was man Holocaust-Leugnung nennt", eine "spirituelle Dimension" zu. "Wir dienen einem geheiligten Mandat", schrieb sie an den Richter. Aber anders als Mahler und Stolz wollen sie und ihr Mann das Gericht gewinnen. Frau Rimland, die Zündel in Verstand, Beredsamkeit und Antisemitimus nicht nachsteht, bemühte sich von Anfang an in zahlreichen Briefen, Meinerzhagen für sich einzunehmen. Als das Gericht, um Übersetzungskosten zu sparen, dem Ehepaar nahelegte, einander auf deutsch zu schreiben, antworteten beide ausführlich. Zündel schilderte eindringlich die Lage und Empfindungswelt eines Auslanddeutschen; Frau Rimland bekundete Scham, daß sich die deutsche Sprache für sie als Nachfahrin niederdeutsch sprechender Mennoniten im Zarenreich anfühle "wie ein härenes Hemd". Richter Meinerzhagen verlas das mit Einfühlungsvermögen, auch die Stelle, wo Frau Rimland berichtet, wie ihr als kleinem Mädchen im Zweiten Weltkrieg auf der Flucht aus der Ukraine in beißender Kälte die Großmutter den Rauch eines Tannenzweigs zufächelt: "Sei still, halt aus. So duftet Weihnachten im Vaterland." Zündel trocknete sich mit einem Taschentuch die Tränen, sein Wiener Rechtsanwalt Dr. Schaller barg das greise Haupt in den Händen.

Um dem Gericht deutlich zu machen, was für ein Mensch Zündel sei, hat Frau Rimland dem Vorsitzenden einen Film übersandt, der in heroischer Form Zündels Lebensgeschichte nacherzählt - und ihn durchweg als leidenschaftlichen Agitator zeigt. Überdies enthält der mehr als vier Stunden dauernde Film zahlreiche Beweismittel zu Lasten des Angeklagten. Rechtsanwalt Rieger hat Frau Zündel deswegen Vorhaltungen gemacht. Die antwortete ihm und fügte außerdem eine Abschrift ihrer Antwort in einen Brief an ihren Mann ein - also für Richter Meinerzhagen zum Mitlesen. Darin beklagt Frau Rimland, daß die Strategie der (Wahl-) Verteidiger nicht so aussehe wie von ihr und ihrem Mann gewünscht. Überhaupt gehe sie "in eine Richtung, die nicht nur Ernst nichts nützt, sondern der ganzen Sache" nicht dienlich sei: "Mir scheint, daß es aus dem Ruder läuft... Ich weiß, daß es Ernst genauso geht. Er hat das Gefühl, daß er für politische Ziele und private Pläne instrumentalisiert wird." Seine Wünsche würden ignoriert, er werde "geradezu mit Verachtung und Spott behandelt". Sie selbst werde nicht einbezogen und "im Regen stehengelassen". Die Verteidigung sollte besser die Aufmerksamkeit darauf richten, daß drei Länder sich verschworen hätten, mit viel Einsatz und Geld "einen Rentner von den Hügeln in Tennessee zu schnappen", als auf die sogenannte "Unrechtmäßigkeit der BRD". So "nett" es auch wäre, dergleichen an die Öffentlichkeit zu bringen, sei es doch "niemals Ernsts Stoßrichtung gewesen". Mit dem Film hoffe sie, dem Gericht Zündels "Anständigkeit, seinen Mut, seine vollkommene, ein ganzes Leben umfassende Hingabe" deutlich zu machen.

Statt dessen hat der Film das Gericht davon überzeugt, daß Frau Rimland die Alleinurheberschaft an der Zundelsite "wahrheitswidrig" behaupte und ihr Mann "zumindest" Mitbetreiber sei. Diese Ankündigung enthält den Schuldspruch. Auf Zündel kommt nun eine Freiheitsstrafe von wenigstens fünf Jahren zu, falls er sich nicht zu re-revisionistischen Erklärungen versteht, wie sie etwa David Irving im Februar vor dem Wiener Straflandesgericht abgab. Irvings auffällige Begleiterin in seinem Londoner Rechtsstreit mit Deborah Lipstadt, Michele Lady Renouf of Kensington, ist Ende Juli im avantgardistischen Grobleinendirndl von den Bayreuther Festspielen auch in Mannheim eingeschwebt.

Den Titel verdankt die adrette Blondierte ihrer Ehe mit dem 28 Jahre älteren Börsenmogul Francis Henry Renouf ("Frank the Bank"). Er hatte sie als Tochter eines verstorbenen russischen Grafen Griaznoff kennengelernt, doch in den Flitterwochen erfahren, daß sein Schwiegervater in Wirklichkeit Arthur Mainwaring hieß, sich properer Gesundheit erfreute und sein Brot als Taxifahrer in Sydney verdiente. Nach sechs Wochen wurde die Ehe aufgelöst, Sir Frank bezeichnete sie als einen "scheußlichen Unfall". Lady Renouf, Miss Newport 1968, behielt den Titel und berückt seither amerikanische Revisionistenkongresse mit Schönheit und Mutterwitz. Mit ihren 56 Jahren quirlte die Britin auch frischen Wind unter die etwa dreißig Zuhörer im Mannheimer Gerichtssaal. Deckert, bis zu seiner Entlassung aus dem Schuldienst 1998 Gymnasiallehrer für Englisch und Französisch, übersetzte für sie im Gespräch mit Schaller, der Irving in Wien vertritt. Lady Renouf hat Zündel in der Haftanstalt besucht. In einem Brief an Ingrid Rimland teilte sie anschließend mit, Zündel werde lieber die volle Haftstrafe absitzen, als seinen Ruf für deren Verkürzung zu verschachern.

Weniger als vier Jahre hätte Zündel selbst dann nicht zu gewärtigen. Nach Amerika kann er auch nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht zurück. Aber auch seine Frau kann nicht nach Deutschland, denn gegen sie liegt ebenfalls Haftbefehl vor. Bei der Filmvorführung im Gerichtssaal sah der Angeklagte seine Frau so nach langer Trennung für kurze Zeit wieder. Der Film zeigt ausgedehnte Interviews mit ihr. Sie erzählt darin aus ihrer Kindheit, und das Gericht ließ diese Passagen abspielen.

In ihren Büchern hat Ingrid Rimland diese Erfahrungen literarisiert. Sie schildert darin die fiktive Geschichte eines deutschstämmigen Jungen, der in den Revolutionsjahren aus Rußland nach Deutschland gelangt und als Wehrmachtssoldat in die Ukraine zurückkehrt. Er findet das Gehöft seiner Familie verlassen vor, denn die ist nach Sibirien deportiert worden - wie Ingrid Rimlands Vater, ein Lehrer. Eine alte russische Magd sagt dem Soldaten: "Warum bist du nicht früher gekommen? Warum bist du nicht gestern gekommen? Die Züge sind weg, die Menschen sind fort, dein Haus ist zerstört." Und er antwortet: "Wir sind gekommen, um die Züge zu stoppen." Und so war es, sagt Ingrid Rimland, deren Worte im Gerichtssaal ins Deutsche übersetzt werden: "Sie stoppten die Züge. Für uns war es, als ob der Herrgott die Engel geschickt hätte."

Den Einmarsch der Wehrmacht hat sie als fünfjähriges Mädchen erlebt: "Wir waren so glücklich, als die deutsche Armee kam. Sie können sich das nicht vorstellen: Die Menschen knieten im Staub. Sie hielten Brot und Salz als Willkommensgruß hoch und sagten: ,Seid willkommen, willkommen! Ihr habt uns vom Kommunismus befreit.' Und das waren nicht nur die Deutschen, die damals in der Ukraine lebten - sondern ebenso die Ukrainer. Als die deutsche Armee kam, war das eine solche Erleichterung und Befreiung für uns! Und es gab keinen Grund, diese Meinung zu ändern, denn sie haben uns niemals etwas zuleide getan. Sie waren erstaunt, mitten in Rußland diese lustig aussehenden, lustig sprechenden Deutschen zu finden, die zu diesem Zeitpunkt seit 25 Jahren unter Verfolgung und Dezimierung gelebt hatten."

Das war 1941. Zwei Jahre später begann der Rückzug der deutschen Truppen. "Die Deutschen schoben uns in dem Maß, wie sie den Krieg verloren, vor sich her - Zentimeter für Zentimeter, Schritt für Schritt. Sie retteten uns dadurch vor dem Terror. Wenn sie uns zurückgelassen hätten - was strategisch für sie von Vorteil gewesen wäre -, wären wir untergegangen. Aber sie halfen uns, aus Rußland zu entkommen." An dem Tag, als die Flucht begann, lief Ingrid in einem Sommerkleid ins Dorf, "und ich wurde gewahr, daß die meisten Menschen aus den Häusern kamen, aus den Seitenstraßen. Sie trugen Koffer, trieben Kühe an, und alle fingen an zu laufen. Ich lief mit ihnen, bin niemals nach Hause gegangen, um meinen Mantel zu holen. Ich glaubte, daß wir zum nächsten Dorf laufen würden. Und so lief ich dann, mit Unterbrechungen, zwei Jahre lang. Der Treck begann seinen Weg aus Rußland gemächlich, fast glücklich, denn wir wanderten ja nun - zumindest wir Kinder empfanden es so, in unser liebes Reich! In unser Deutschland, das in unseren Köpfen immer ein mythisches Land gewesen war. Wir glaubten vollkommen an Adolf Hitler, wir glaubten an die Verdienste seines Kampfes. Wir hatten diese wunderbaren deutschen Soldaten, die uns auf dem ganzen Weg beschützten. Und wir zogen in das Reich, das wir fast 200 Jahre zuvor verlassen hatten." Und wieder weint der Angeklagte, und wieder vergräbt sein alter Verteidiger Dr. Schaller das Gesicht in den Händen.

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Die Tageszeitung

Tränen und Kusshändchen für Zündel

Das Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel läuft nun schon neun Monate. Als das Gericht eine DVD mit den Websites des Angeklagten sichtet, kommt es zu Gefühlen. Doch den Staatsanwalt bringt eher die Monotonie aus der Fassung

AUS MANNHEIM
KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

Ein paar Aktivisten aus der regionalen Neonaziszene tragen auf den Zuschauerbänken neuerdings Uniform. Rote Latzhosen mit der Aufschrift "Ernst-Zündel-Truppe". Draußen in der Stadt hält man sie für Möbelpacker. Ihr Held ist der wegen der Leugnung des Holocaust und der Verunglimpfung des Andenkens an Millionen von ermordeten Juden angeklagte Ernst Zündel. Das bereits zweimal unterbrochene Verfahren gegen den 67-Jährigen, der seit Mitte 2005 in Untersuchungshaft sitzt, ist für seine Anhänger "ein klarer Fall von Justizkriminalität".

Laut sagen das die Alt- und Neonazis im Gerichtssaal allerdings nicht mehr. Denn die 6. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Meinerzhagen lässt Störer im Saal inzwischen von der Polizei vorübergehend festnehmen. Die Hetzer werden umgehend zu drastischen Geldstrafen verurteilt.

So herrscht im ausgedünnten braunen Auditorium jetzt relative Ruhe. Selbst der braune Staradvokat Jürgen Rieger vermeidet inzwischen die allzu direkte Konfrontation mit dem Gericht. Die rechtsextremistische Wahlverteidigerin Sylvia Stolz war vor dem Bundesgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, ihren Ausschluss aus dem Verfahren wegen "Hasstriaden gegen Juden, Prozessverschleppung und Missachtung der Kammer" letztinstanzlich revidieren zu lassen.

Im Rahmen der Beweisaufnahme sichtete die Kammer zunächst eine DVD mit Auszügen aus den in den USA und in Kanada produzierten "Zundel-Sites", deren volksverhetzende Inhalte ein Grund für die Anklageerhebung gegen Zündel sind - neben den "Germania-Rundbriefen", die Zündel in unregelmäßigen Abständen verfasste und dann als Broschüren oder im Internet verbreitete.

Produzentin der Website war - und ist noch - die Ehefrau von Zündel. Die Kammer hätte die US-amerikanische Staatsbürgerin und kalifornische Literaturpreisträgerin Ingrid Rinland, die als Russlanddeutsche in der Ukraine geboren ist, gern als Zeugin geladen. Doch die bekennende Hitlerverehrerin traut dem von der "Besatzerjustiz" zugesicherten "freien Geleit" nicht, wie sie dem Gericht erst vor wenigen Tagen schriftlich mitteilte.

Auf der gezeigten DVD singt Rinland das Hohelied des deutschen Wehrmachtssoldaten - "weil uns diese blonden, tapferen und anständigen Männer, die alle Hochdeutsch sprachen, aus den Klauen der Bolschewisten befreiten". Da vergoss nicht nur Zündel ein paar Tränen. Auch alte Kämpfer aus SS-Verbänden packten auf den Zuschauerbänken ihre Taschentücher aus.

Im Zuschauerraum saß derweil neben der verhinderten Wahlverteidigerin Stolz auch der NPD-Anwalt Horst Mahler - und ein aus Kanada angereister Freund, der dem sichtlich gerührten Zündel noch rasch ein Kusshändchen zuwarf: "Von Ingrid." Da wachte sogar Zündels greiser zweiter Wahlverteidiger, der Rechtsextremist Herbert Schaller aus Österreich, aus seinem Vormittagsschläfchen auf. Zündel selbst, der Verhandlungstag für Verhandlungstag eine Bananenkiste voll mit Akten vom Gefängnis mit zum Gericht schleppt, ging danach wieder seiner Lieblingsbeschäftigung nach: Er beschriftete pausenlos gelbe Klebezettel und heftete sie auf die Aktenseiten.

Am Freitag wurde dann Staatsanwalt Andreas Grossmann, der sich seit Prozessbeginn im November 2005 immer extrem cool geriert hatte, plötzlich laut. Der ohnehin nuschelnde Kammervorsitzende hatte sich angeschickt, in schier endloser Folge die immer gleichen Überschriften von Internetbeiträgen zu verlesen, auf die Zündels Website verweist: "Auschwitz - Mythen und Fakten!" Oder: "Holocaust? Welcher Holocaust?"

Richter Meinerzhagen ließ sich nicht beeindrucken vom staatsanwaltschaftlichen Vorhalt der "Zeitverschwendung durch vielleicht Stunden dauerndes Verlesen der immer gleichen, sattsam bekannten Überschriften". Das Gericht wolle sich von der Verteidigung nicht erneut vorwerfen lassen, eine "Geheimverhandlung" zu führen, so der Kammervorsitzende. Deshalb werde alles verlesen, was in der Akte des Bundeskriminalamts stehe. Die war rund 20 Zentimeter dick. Der Saal leerte sich schlagartig.

Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

taz Nr. 8029 vom 24.7.2006, Seite 6, 143 TAZ-Bericht KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

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